Ernst Rudolf Huber
deutscher Rechtslehrer und Verfassungshistoriker; Prof.; Dr. jur.Geburtstag: | 8. Juni 1903 Idar-Oberstein |
Todestag: | 28. Oktober 1990 Freiburg/Br. |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 8. Juni 1903 Idar-Oberstein |
Todestag: | 28. Oktober 1990 Freiburg/Br. |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 51/1990 vom
Ergänzt um Nachrichten durch MA-Journal bis KW 44/2015
5 † 28. Okt. 1990 in Freiburg i.B.
Ernst Rudolf Huber, ev., stammte aus Idar-Oberstein an der Nahe.
Er studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, München und Bonn, wo er 1927 zum Dr. jur. promovierte. Nach der juristischen Vorbereitungszeit bestand er die zweite Staatsprüfung und ging 1930 als Assessor nach Oldenburg.
1931 habilitierte sich H. als Privatdozent für Staatsrecht in Bonn und folgte 1933 einem Ruf als Ordinarius nach Kiel. In seiner Bonner Zeit zählte H. zum Schülerkreis von Carl Schmitt. Das hieß damals Abkehr vom Rechtspositivismus, der über die Revolution von 1918 die Staatsrechtslehre in der Weimarer Zeit beherrscht hat. In Kiel machte H., wie E.W. Böckernförde es 1972 formulierte, den Versuch "einer konservativ-ordnungsstaatlichen Durchdringung der durch die 'legale Revolution' (Triepel) der nationalsozialistischen Machtergreifung geschaffenen politischen und rechtlichen Gegebenheiten". Ende der dreißiger Jahre - ab 1937 in Leipzig und ab 1941 bis Kriegsende in ...