Günter Herrmann
deutscher Medienrechtler; Intendant des SFB (1986-1989); Prof.; Dr. jur.Geburtstag: | 31. März 1931 Leipzig |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 31. März 1931 Leipzig |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 36/2012 vom
Günter Herrmann wurde am 31. März 1931 als zweites von fünf Kindern des Dr. jur. Ernst Herrmann in Leipzig geboren. Sein Vater war Studienrat in Leipzig und später Dozent an der Textil-Ingenieurschule M.Gladbach-Rheydt.
H. besuchte in Leipzig die humanistische Thomasschule, an der er 1949 Abitur machte. Da er damals in der DDR als Sohn eines Akademikers nicht studieren durfte, legte er die Facharbeiterprüfung als Reproduktionsfotograf ab und absolvierte eine Ausbildung als technischer Fachkaufmann im grafischen Gewerbe. Er studierte später in Tübingen, Bonn und Köln Rechtswissenschaften und promovierte nach den juristischen Staatsexamen (1957 und 1961) mit einer weithin beachteten Arbeit über "Johan Nikolaus Hert und die deutsche Statutenlehre" zum Dr. jur.
1969/1970 bereitete H. mit einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) seine Habilitation (1974 in Mainz) vor. Das Thema der 1975 in Buchform publizierten Habilitationsschrift war "Fernsehen und Hörfunk in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - zugleich ein Beitrag zu weiteren allgemeinen verfassungsrechtlichen und kommunikationsrechtlichen Fragen".