Adolf Schönke
deutscher Rechtsgelehrter; Prof; Dr. jur.Geburtstag: | 20. August 1908 Weißwasser |
Todestag: | 1. Mai 1953 Freiburg/Br. |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 20. August 1908 Weißwasser |
Todestag: | 1. Mai 1953 Freiburg/Br. |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 29/1953 vom
Adolf Schönke wurde am 20. Aug. 1908 in Weißwasser/Niederlausitz geboren. Nach Abschluss der Schulbildung studierte er Rechtswissenschaften und schloß seine Ausbildung mit der Promotion zum Dr. jur. ab. Seine ausgesprochene Neigung zur wissenschaftlichen Behandlung juristischer Probleme wies ihn auf die Laufbahn des Dozenten.
Nachdem er zunächst als wissenschaftlicher Assistent tätig war, habilitierte er sich im Jahre 1937 an der Universität Berlin als Dozent für Straf- und Zivilprozessrecht. Bereits ein Jahr später erhielt er einen Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Freiburg i.Br. Seither vertrat er dort die Fächer Straf- und Zivilprozessrecht und ausländisches Recht.
S. war Verfasser von Lehrbüchern des Zivilprozessrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts und u.a. einer Einführung in die Rechtswissenschaft, wodurch sein Name gerade unter der studierenden Jugend besonders bekannt wurde. Sein verbreitetstes Werk jedoch ist ein Kommentar zum Reichsstrafgesetzbuch, der heute bereits in 4. Auflage vorliegt.
Durch die knappe und klare Darstellung der strafrechtlichen Probleme hat sich dieses Werk einen hervorragenden Platz in der Fachliteratur gesichert, so dass man S. ...