Richard Thoma
Jurist; fr. Professor für Staats- und Öffentl. RechtGeburtstag: | 19. Dezember 1874 Todtnau/Baden |
Todestag: | 26. Juni 1957 Bonn |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 19. Dezember 1874 Todtnau/Baden |
Todestag: | 26. Juni 1957 Bonn |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 42/1954 vom
Richard Thoma wurde am 19. Dez. 1874 in Todtnau in Baden als Sohn eines Fabrikanten geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin und Freiburg i.Br., wo er zum Dr. jur. promovierte. In Freiburg habilitierte er sich im Jahre 1906 als Privatdozent für Öffentliches Recht, gehörte dann im Jahre 1908 als a.o. Professor dem Lehrkörper der Universität Hamburg an und folgte im Jahre 1909 einem Ruf als o.ö. Professor des öffentlichen Rechts an die Universität Tübingen. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. war er einige Zeit hindurch als Regierungsassessor tätig. Seit 1911 wirkte er sodann in Heidelberg, um schliesslich im Jahre 1928 den Lehrstuhl in Bonn zu übernehmen, den er bis zu seiner Emeritierung im März 1945 innehatte.
Von den Arbeiten Th.'s seien vor allem genannt: "Der Polizeibefehl" (1906), "Die Staatsfinanzen in der Volksgemeinwirtschaft" (1937), "Handbuch des deutschen Staatsrechts", mit Gerhard Anschütz (2 Bände, 1930, 1932), "Grundriß ...