Otto Freiherr von Campenhausen
deutscher Jurist; Präsident des Kirchenamtes der EKD (1989-1997)Geburtstag: | 7. Februar 1932 Burg Schwarzenfels |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 7. Februar 1932 Burg Schwarzenfels |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 36/1997 vom
Otto Freiherr von Campenhausen wurde am 7. Febr. 1932 auf Burg Schwarzenfels/Kreis Schlüchtern in Hessen geboren. Die Familie gehört zum baltischen Adel.
C. besuchte bis 1952 Schulen in Ostpreußen und Hessen. Bis 1956 war er Stipendiat des Evangelischen Studienwerks Villigst. Jura studierte er in Marburg und Kiel.
1957-1989 arbeitete C. als Jurist im Dienst des Landes Schleswig-Holstein. Er war zunächst Staatsanwalt, später Regierungsrat im Justizministerium in Kiel, dann Amtsgerichtsrat in Gettorf, Amtsgerichtsdirektor in Eckernförde und Vizepräsident des Landgerichts in Kiel. Weitere neun Jahre arbeitete er als Präsident des Landgerichts in Itzehoe.
Neben verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten und Aufgaben im landeskirchlichen Bereich (Nordelbien) gehörte C. 1971 bis zum 1.9.1989 der Synode der evangelischen Kirche an und leitete von 1985 an den Ausschuß "Kirche, Gesellschaft und Staat". 1973-1979 war er auch Mitglied des Präsidiums der EKD-Synode und 1979-1985 Mitglied des Rates der EKD. In wichtigen Streitfragen wirkte C. bei aller Eigenständigkeit und Unabhängigkeit im Denken und Handeln ...