Hans-Justus Rinck
deutscher Jurist; Richter am Bundesverfassungsgericht (1968-1986); Dr. jur.Geburtstag: | 5. September 1918 Hameln |
Todestag: | 13. August 1995 Karlsruhe |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 5. September 1918 Hameln |
Todestag: | 13. August 1995 Karlsruhe |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 46/1995 vom
Hans-Justus Rinck, ev.-luth., war der Sohn eines Studienrates.
Nach dem Abitur wurde er 1937 zunächst zum Wehrdienst einberufen, machte dann anschließend als Soldat den ganzen Zweiten Weltkrieg mit. Nach Kriegsende studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen. 1949 legte er die Erste, 1954 die Große juristische Staatsprüfung ab. 1952 promovierte er zum Dr. jur.
Von 1954 bis 1966 war R. Assessor, Gerichtsassessor, Amts- und Landgerichtsrat, und schließlich ab 1964 Oberlandesgerichtsrat in Celle im Justizdienst des Landes Niedersachsen. Daneben war er von 1956 bis 1963 und wieder von 1964 bis 1966 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet, wo er ein enger Mitarbeiter und Vertrauter des Bundesverfassungsrichters Prof. Leibholz wurde. Beide gaben einen Kommentar zum Grundgesetz (anhand der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes) heraus, der 1975 bereits in 5. Auflage erschien und zu den Standardwerken auf diesem Gebiet der Rechtssprechung gehört (nach dem Tode von Leibholz setzte R. die Arbeit zusammen mit dem Bundesrichter Dieter Hesselberger fort). 1966 wurde ...