Christine Langenfeld
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Internationales Biographisches Archiv
Christine Langenfeld, geb. Wagner, wurde am 16. Aug. 1962 in Luxemburg geboren. Dort arbeitete damals ihr Vater, der spätere CDU-Politiker
L. studierte ab 1980 Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier, Mainz und Dijon (Frankreich). Nach dem Ersten Staatsexamen 1986 in Mainz folgte eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am dortigen Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht. Zudem erarbeitete sie ihre Dissertation zum Thema "Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht". 1989 wurde sie promoviert. Dann absolvierte sie das Referendariat und 1991 das Zweite Staatsexamen. Nach Jahren als Wissenschaftlerin erhielt sie 1997 ein Habilitationsstipendium (DFG). Im Jahr 2000 legte sie ihre Habilitationsschrift "Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten - eine Untersuchung am Beispiel des allgemeinbildenden Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland" vor.
Wissenschaftliche LaufbahnNach dem Zweiten Staatsexamen war L. wissenschaftliche Referentin, zuerst am Lehrstuhl für Öffentliches Recht sowie Europa- und Völkerrecht der Universität des Saarlandes und dann 1991 bis 1997 am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Im Juni 2000 wurde sie an der Universität des Saarlandes habilitiert und es wurde ihr die Venia legendi für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht verliehen. Ihre Habilitation eröffnete ihr in demselben Jahr die Berufung auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht (C 3) an der Universität Göttingen, ab dem Jahr 2006 verbunden mit der Berufung zur Direktorin für Kulturverfassungs- und Kulturverwaltungsrecht am dortigen Institut für Öffentliches Recht. Darüber hinaus war sie 2006/2007 und 2015/2016 auch Geschäftsführende Direktorin dieses Instituts. 2008 bis 2010 amtierte sie zudem als Dekanin der Juristischen Fakultät und 2011/2012 als Assoziierter Fellow am Lichtenbergkolleg ebenfalls in Göttingen. Nach Ablehnung eines Rufes auf eine Professur für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg wurde sie im März 2012 Direktorin der Abteilung für Staatsrecht am Institut für Öffentliches Recht der Universität Göttingen.
Expertin für Migration und IntegrationL. rückte 2009 über ihre Professur hinaus in den neunköpfigen und interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) ein und übernahm 2012 den Vorsitz. In den ersten Jahren bildeten Fragen zum Integrations- und Migrationsgeschehen in Deutschland einen Schwerpunkt der Arbeit des Rates, die in der Vorlage sogenannter Jahresgutachten jeweils im April eines Jahres zu unterschiedlichen Fragen in diesem Themenfeld gipfelt. In seiner Arbeit nahm der SVR allerdings stets auch das Wanderungsgeschehen im internationalen Rahmen, insbesondere innerhalb der EU in den Blick (z. B. Jahresgutachten 2013). Nicht zuletzt nannte L. die EU-Freizügigkeit eine Dividende, von der Deutschland profitiere, da nachweislich zu größeren Teilen gut qualifizierte Fachkräfte zuzögen. Im Jahresgutachten 2015, das sich mit dem Einwanderungsland Deutschland im internationalen Vergleich befasste, mahnte der SVR "ein migrationspolitisches Gesamtkonzept an, das Deutschland auch strategisch als Einwanderungsland positioniert". Zudem schlugen die Experten angesichts der hohen Flüchtlingszahlen und der erkennbaren Dysfunktionalität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU (GEAS) vor, "ein neues Verfahren für die EU-Flüchtlingspolitik zu prüfen: Flüchtlinge sollen nach der Anerkennung ihres Asylantrags in ein EU-Land ihrer Wahl weiterwandern können", insbesondere für die Arbeitsuche. So bleibe das Prinzip der grundsätzlichen Zuständigkeit des Ersteinreisestaates (Dublin-Verordnung) für das Asylverfahren, aber auch für die Rückführung erhalten. Dieses müsse allerdings ergänzt werden durch einen effektiven Mechanismus der Lastenteilung innerhalb der EU bei der Flüchtlingsaufnahme. Pragmatisch empfahl L. in weiteren Stellungnahmen, die Verfahren für Flüchtlinge mit guten Bleibeperspektiven zu beschleunigen, damit Integrationsmaßnahmen schneller greifen könnten. Zudem warb sie für kollektive Aufnahmeverfahren über die EU in Form von Kontingenten, die dann nach einem näher festzulegenden Schlüssel auf die EU-Staaten verteilt werden sollten. Hinsichtlich der Integration plädierte sie dafür, dass der Staat angesichts einer säkularer und multireligiöser werdenden Gesellschaft insbesondere in der Schule für einen gemeinsamen Wertekanon eintreten, aber entsprechend seiner freiheitlichen Ausrichtung andererseits die kulturelle/religiöse Identität der Zuwanderer achten soll (vgl. SZ, 8.7.2016).
Berufung ans BundesverfassungsgerichtIm Juli 2016 wählte der Bundesrat L. auf Vorschlag der CDU hin zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Bundespräsident
L. und ihr Mann Dr. jur. Harald Langenfeld, der Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Leipzig ist, haben eine erwachsene Tochter. Hobbys und Interessen von L. sind Bildende Kunst und Theater.
Werke/Aufsätze (u. a.): "Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht" (89, Diss.), "Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten - eine Untersuchung am Beispiel des allgemeinbildenden Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland" (00, Habil.), "Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten" (01), "Die rechtlichen Voraussetzungen für islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen" (05), "Einführung in das Staats- und Freiheitsverständnis des Grundgesetzes" (09), "Religiöse Freiheit – Gefahr oder Hilfe für die Integration?" (11), "Muslime als Akteure der Zivilgesellschaft – Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in der Einwanderungsgesellschaft" (13), "Kommentierung zu Art.3 Abs. 2 und 3 S.1 GG" (15).
Weitere Ämter/Mandate: Scientific Advisory Board der Universität Wien (seit 14), fr. Mitglied des Universitätsrats der Universität Konstanz (15/16); Mitglied des Beirats der START-Stiftung; in ihrer Jugend war sie für die CDU in Mainz-Mombach aktiv.
c/o Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel.: 0721 9101-349, E-Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, Internet: www.bundesverfassungsgericht.de