südafrikanischer Jurist und Völkerrechtler; Vorsitzender der "Goldstone"-Kommission 1991-1994; UN-Chefankläger für Ex-Jugoslawien und Ruanda 1994-1996; Mitglied des Verfassungsgerichts Südafrikas 1994-2003
* 26. Oktober 1938 Johannesburg-Boksburg
Herkunft
Richard J. Goldstone wurde am 26. Okt. 1938 im Johannesburger Vorort Boksburg als Sohn eines jüdischen Unternehmers geboren.
Ausbildung
Er besuchte eine Schule in Johannesburg und studierte Rechtswissenschaft an der Universität von Witwatersrand, die er 1962 mit dem juristischen Abschluss (LLB) cum laude verließ.
Wirken
1963 erfolgte G.s Zulassung zur Anwaltskammer von Johannesburg. Er war zunächst vorwiegend mit Handelsrecht befasst. 1976 erhielt er die Zulassung für höhere Gerichte (Senior Counsel). 1980 wurde er Richter am Obersten Gericht der Provinz Transvaal, 1989 an Südafrikas Oberstem Gerichtshof in Bloemfontein. 1994 erhielt G. die Berufung zum Richter am neu geschaffenen Verfassungsgericht Südafrikas.
Sein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn ließ ihn die in Südafrika praktizierte Rassentrennung (Apartheid) schon früh als ungerecht empfinden, was zu einem verstärkten Engagement in der Studentenpolitik führte. Als Richter suchte G. Spielräume, um Gesetze auf humane, faire und nicht rassistische Lösungen hin zu interpretieren. Einen Namen machte er sich 1982 mit einem bahnbrechenden Urteil zur Rassentrennung in Wohnvierteln. Er entschied, dass Nicht-Weiße nur auf die Straße gesetzt werden dürften, wenn der Staat ihnen eine Ersatzwohnung ...